anzeige
Wichtige Frage!!
Seite: 1 2
| Autor | Beitrag |
|
Valaron 03.11.09 - 17:47:35 Uhr |
Darf eine Lehrerin die Note auf einem Test ändern, wenn der Notenschlüssel schon feststeht(dies bedeutet: zwei Schüler haben 2 von 5 Punkten einer der beiden hat die Note 4 und der andere die Note 3). Diese Lehrerin würde dem Schüler mit der Note 3 jetzt eine 4 drauf geschrieben und in ihr Notenbuch eingetragen (War nur ein beispiel von vielen). Jetzt ist die Frage: Darf sie das?? |
|
ixiter 03.11.09 - 18:03:02 Uhr |
Sie darf sich vor allem mal vertun. 2 von 5 Punkten sind nunmal eine 4 und keine 3. Ich denke sie darf ihre falsche Benotung korrigieren. ________________ Durchsuch die Pytal Userseiten Webtools Google hilft dir weiter Twitter mich |
|
StagingStranger 03.11.09 - 19:01:52 Uhr |
Ich kann nicht für Deutschland sprechen, aber in Österreich ist per Gesetz geregelt, dass, um eine positive Note zu bekommen, ausdrücklich mehr als die Hälfte der zu erreichenden Punkten notwendig sind. Somit wären in Österreich zumindest beide Noten negativ, Fall erledigt. (Nicht persönlich nehmen, will nur auch meinen Senf dazu geben )lg Felix |
|
northwood 03.11.09 - 19:25:22 Uhr |
Ja darf man, machen auch alle Lehrer... nicht böse sein, aber die schenken dir doch oft genug ein paar nicht verdiente Punkte wenn du an der Grenze stehst
|
|
Abgemeldet 03.11.09 - 19:28:15 Uhr |
2 von 5 Punkten ist noch net mal die Helfte, dass heißt es wäre eig. auch keine 4 sondern die 5. Wenn die Lehrerin aber knädig ist gibt sie eine 4-. Nun zur Frage: Sie darf die Noten verändern, da die beiden die gleichen Punktzahl haben und sie sich bei dem einem bestimmt nur vertan hat. Auch sonst dürfen Lehrer die Noten verändern, habe ich immer wieder erlebt.
|
|
Valaron 04.11.09 - 05:25:31 Uhr |
Danke für die schnellen Antworten. ricolabi sie hat sich nicht nur bei einem Schüler vertan. Es gab ca. 6 Schüler mit 2 von 5 Punkten und nur einer hatte die Note 4 bekommen. Es gab auch noch viele andere "Irrtümer" von dieser Lehrerin bei der Noten Vergebung bei dem Test, Mit freundlichen Grüßen Valaron |
|
expat 06.11.09 - 11:14:37 Uhr |
Zitat: Es gab auch noch viele andere "Irrtümer" von dieser Lehrerin bei der Noten Vergebung bei dem Test, Mein Beileid. Ich war auch mal Lehrer, aber kein Lateinlehrer. Dennoch: errare humanum est. Irren ist menschlich. Stell dir vor, es gäbe eine Verwaltungsvorschrift, dass Lehrer ihre Irrtümer nicht korrigieren dürfen. Falls du weiterhin Probleme hast, kannst du mich gene befragen, aber auch ich unterliege natürlich dem Gesetz des Irrtums, der da lautet: wo etwas falsch gemacht werden kann, da wird etwas falsch gemacht. |
|
Valaron 21.11.09 - 12:33:16 Uhr |
Ist es in einer Berufsbildenden Schuel in Deutschland erlaubt zwei Arbeiten an einem Tag zu schreiben? |
|
Tblue 21.11.09 - 15:27:35 Uhr |
Das kann dir ein Lehrer vielleicht am besten beantworten. |
|
sinn3r 21.11.09 - 15:56:23 Uhr |
Ist es. Der Welpenschutz ist vorbei und das liegt mit im Ermeßen des Lehrers. |
- Obige Beiträge stellen keine Äußerung oder Meinung von Pytal oder dessen Betreiber dar -



)